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Pickerl §57a KFZ-Hofmair

Unsere Leistungen

Jährliche Überprüfung:

Für die jährlich vorgeschriebe Überprüfung Ihres Fahrzeuges lt. §57a (Pickerl) können Sie jederzeit telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren. Wir sind zertifiziert, die Überprüfung an folgenden Fahrzeugen durchzuführen:

  • KFZ bis 3,5 t
  • Zugmaschinen
  • Einachs-Anhänger
  • Tandem-Anhänger bis 3,5 t






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